Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass sie ihre Rentner bei der Abgabe ihrer
2006 unterstützt: Auf Wunsch stellt sie eine Bescheinigung aus, mit der sich die Anlage R zur leichter ausfüllen lässt.Die Finanzverwaltung hat für die Einkommensteuererklärung 2006 das Formular Anlage R – Renten und andere Leistungen neu aufgelegt. Um Rentnern beim Ausfüllen dieses Vordrucks zu helfen, stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund auf Anfrage eine Mitteilung über die Rentenhöhe aus.
Diese beinhaltet den steuerrechtlich relevanten Bruttorentenbetrag für das Jahr 2006, der leicht in die Anlage R übertragen werden kann.
Seit dem Jahr 2005 hat sich die steuerrechtliche Behandlung der Renten geändert. Statt der bisherigen Ertragsanteilsbesteuerung findet nun regelmäßig die nachgelagerte Besteuerung Anwendung.
Dies bedeutet, dass die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Auszahlungsphase zu versteuern sind. Im Gegenzug werden die Beiträge zur Altersvorsorge von der Steuer freigestellt. Hierbei kommen umfangreiche Übergangsregelungen zum Tragen.
Sofern Steuerpflicht vorliegt, ist die Einkommensteuererklärung regelmäßig bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen; für 2006 also bis zum 31. Mai 2007. Beim Ausfüllen der