Unfall im Bild festhalten

Ostern steht vor der Tür, die Urlaubszeit beginnt. Bald setzen sich viele wieder hinter das Steuer, um in die Ferien zu fahren. Die Gefahr in einen Unfall verwickelt zu werden, steigt dann deutlich an.

Deshalb sollte man neben dem europäischen Unfallbericht auf jeden Fall auch einen leicht zu bedienenden Fotoapparat mitnehmen, rät die HUK-COBURG Versicherung. Dies gilt besonders dann, wenn die Fahrt ins Ausland geht.

Denn wenn es zu einer Karambolage mit einem anderen Fahrzeug kommt, geben Fotos immer noch am objektivsten die Unfallsituation wieder. Dementsprechend ist ein Fotoapparat – meist im Wert von bis zu 60 Euro – in der Teilkasko gegen Diebstahl mitversichert.

Wertvollere Fotoausrüstungen oder Videokameras sind allerdings nicht mitversichert, daher sollte der Fahrer diese, immer wenn er den Wagen verlässt, mitnehmen.

Ein teurer Fotoapparat auf dem Rücksitz ist für jeden Dieb ein zusätzlicher Anreiz lange Finger zu machen, und solch ein Diebstahl sei weder durch die Hausrat- noch durch eine Reisegepäckversicherung abgesichert, so die HUK-Coburg.

Wichtig beim Unfall ist auch eine Warnweste. In vielen Reiseländern der EU, wie zum Beispiel Österreich, Italien, Tschechien und der Slowakei, ist sie Pflicht. Und es genügt nicht, sie einfach im Kofferraum zu haben, sondern sie muss griffbereit sein.

Denn wer außerhalb eines Ortes in einen Unfall verwickelt wird oder eine Panne hat und aussteigt, muss eine gelbe, rote oder orangefarbene Weste mit reflektierenden Leuchtstreifen tragen, sonst muss man mit einem Bußgeld rechnen.

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