Prozess nach Unfall kann teuer werden

Ein Gerichtsstreit um die Schuldfrage nach einem Unfall kommt Autofahrer oft teuer zu stehen. Bis zu einem Streitwert von 3.000 Euro sind die Kosten für zwei Instanzen laut ADAC mittlerweile sogar höher als der Streitwert selbst.

Die Ausgaben für Anwalts- und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert des Falles. Grund für die hohen Prozesskosten seien unter anderem die im Sommer 2004 erhöhten Vergütungen für Rechtsanwälte sowie die ab 2007 gestiegene Mehrwertsteuer.

Gerichtskosten seien zwar umsatzsteuerneutral, bei den Anwaltsgebühren schlage die erhöhte Mehrwertsteuer aber voll durch, so der Automobilclub. Gerade Autofahrer kämen jedoch oft in Situationen, in denen sie sich juristisch wehren müssen oder wollen.

Deswegen rät der ADAC grundsätzlich zum Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt im Streitfall sämtliche Gebühren für Gerichte, Anwälte, Sachverständige und Beweisaufnahmen.

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