117 Millionen Euro können Arbeitgeber jährlich zusätzlich sparen, weil die
ihre Umlagessätze für das Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz zum 1. Januar 2007 spürbar gesenkt hat. Deutlich günstiger können sich Arbeitgeber damit gegen Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld absichern. Damit werden erneut vor allem kleine und mittelständische Unternehmen gestärkt. Sie profitieren von vergleichsweise sehr attraktiven Umlagesätzen. Im vergangenen Jahr hat die Arbeitgebern 275 Millionen Euro an Aufwendungen für die Lohnfortzahlung und an Zuschüssen zum Mutterschaftsgeld erstattet. Seit 2006 werden Arbeitgeber mit bis zu 30 Beschäftigten in das Ausgleichsverfahren einbezogen, das ihnen Aufwendungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ersetzt. Die volle Erstattung ihrer Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld erhalten alle Unternehmen unabhängig von der BetriebsgröÃe.Basis des Verfahrens ist das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). An dem Ausgleichsverfahren, mit dem die Aufwendungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgeglichen werden, beteiligen sich bei der
bundesweit rund 300.000 Arbeitgeber, die etwa 720.000 -Mitglieder beschäftigen. Ihnen wurden 2006 145 Millionen Euro erstattet. Die Arbeitgeber können bei der unter drei Erstattungsvarianten wählen. Drei Viertel aller Unternehmen haben sich für eine 65-prozentige Erstattung ihrer Krankheitskosten entschieden, weitere 23 Prozent für eine 50-prozentige Erstattung. Möglich ist es auÃerdem, 80 Prozent erstattet zu bekommen. Dafür zahlen die Firmen unterschiedlich hohe Umlagesätze. Durch die Senkung des ermäÃigten Umlagesatzes und des Regelsatzes ergeben sich jährliche Einsparungen für die Arbeitgeber von 60 Millionen Euro.Gleichfalls gesenkt wurde der Umlagesatz für das zweite Umlageverfahren, mit dem die Arbeitgeber ihre Aufwendungen für Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld erstattet bekommen. Hier war der Umlagesatz von 0,27 auf 0,18 Prozent gesenkt worden, wodurch ca. 500.000 Arbeitgeber um weitere 57 Millionen Euro Beitragszahlungen jährlich entlastet werden. Die Erstattungen nach diesem Ausgleichsverfahren für Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld, bei Beschäftigungsverboten und den dabei anfallenden Sozialversicherungsbeiträgen beliefen sich 2006 auf 130 Millionen Euro.
Pressemitteilung der