Arbeitgeber noch einmal entlastet

117 Millionen Euro können Arbeitgeber jährlich zusätzlich sparen, weil die Barmer ihre Umlagessätze für das Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz zum 1. Januar 2007 spürbar gesenkt hat. Deutlich günstiger können sich Arbeitgeber damit gegen Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld absichern. Damit werden erneut vor allem kleine und mittelständische Unternehmen gestärkt. Sie profitieren von vergleichsweise sehr attraktiven Umlagesätzen. Im vergangenen Jahr hat die Barmer Arbeitgebern 275 Millionen Euro an Aufwendungen für die Lohnfortzahlung und an Zuschüssen zum Mutterschaftsgeld erstattet. Seit 2006 werden Arbeitgeber mit bis zu 30 Beschäftigten in das Ausgleichsverfahren einbezogen, das ihnen Aufwendungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ersetzt. Die volle Erstattung ihrer Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld erhalten alle Unternehmen unabhängig von der Betriebsgröße.

Basis des Verfahrens ist das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). An dem Ausgleichsverfahren, mit dem die Aufwendungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgeglichen werden, beteiligen sich bei der Barmer bundesweit rund 300.000 Arbeitgeber, die etwa 720.000 Barmer-Mitglieder beschäftigen. Ihnen wurden 2006 145 Millionen Euro erstattet. Die Arbeitgeber können bei der Barmer unter drei Erstattungsvarianten wählen. Drei Viertel aller Unternehmen haben sich für eine 65-prozentige Erstattung ihrer Krankheitskosten entschieden, weitere 23 Prozent für eine 50-prozentige Erstattung. Möglich ist es außerdem, 80 Prozent erstattet zu bekommen. Dafür zahlen die Firmen unterschiedlich hohe Umlagesätze. Durch die Senkung des ermäßigten Umlagesatzes und des Regelsatzes ergeben sich jährliche Einsparungen für die Arbeitgeber von 60 Millionen Euro.

Gleichfalls gesenkt wurde der Umlagesatz für das zweite Umlageverfahren, mit dem die Arbeitgeber ihre Aufwendungen für Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld erstattet bekommen. Hier war der Umlagesatz von 0,27 auf 0,18 Prozent gesenkt worden, wodurch ca. 500.000 Arbeitgeber um weitere 57 Millionen Euro Beitragszahlungen jährlich entlastet werden. Die Erstattungen nach diesem Ausgleichsverfahren für Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld, bei Beschäftigungsverboten und den dabei anfallenden Sozialversicherungsbeiträgen beliefen sich 2006 auf 130 Millionen Euro.

 

Pressemitteilung der Barmer 

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.