Neues Spar-Angebot für „rüstige Rentner“

Seit dem 1. Januar bietet die Bergische Krankenkasse freiwillig versicherten Rentnern und Pensionären die Möglichkeit, einen Teil der gezahlten Beiträge erstattet zu bekommen.

Diese Satzungserweiterung bewirkt für die entsprechende Personengruppe ein Sparpotenzial von einem vollen Monatsbeitrag. Bisher stand die Inanspruchnahme dieser Mehrleistung nur freiwillig versicherten Arbeitnehmern und hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigen zur Verfügung.

Nun können also auch freiwillig versicherte Rentner von diesem Angebot profitieren. Voraussetzung der Beitragsrückzahlung für die genannten Personengruppen: Im vergangenen Jahr wurden keine Leistungen in Anspruch genommen, bei denen eine Praxisgebühr zu entrichten war.

Davon ausgenommen sind natürlich Maßnahmen und Leistungen zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten. Ebenfalls unschädlich für die Beitragserstattung ist die Inanspruchnahme aller Leistungen durch Mitversicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Interessenten erhalten Auskunft, Antragsformulare oder Unterstützung bei der Antragsstellung bei der Bergischen Krankenkasse unter 0212 2262-330. Nähere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.die-bergische-kk.de

Pressemitteilung der BKK Bergisch Land

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