Haben Sie steuerliche Hilfe in Anspruch genommen, um Ihre
auszufüllen, sind diese Kosten in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar. Auch die Rechnung für unsere Online kann so Ihr Einkommen mindern.Folgende Aufwendungen gelten als Steuerberatungskosten:
- Steuerfachliteratur und Computerprogramme
- Fahrtkosten zum Steuerberater
- Unfallkosten, sofern auf dem Weg zum Steuerberater entstanden
- Telefongebühren, Papier- und Portokosten, soweit sie mit der Steuerberatung im Zusammenhang stehen
Bitte vergessen Sie nicht, Ihrer
entsprechende Rechnungen beizulegen.