Steuerberatungskosten

Haben Sie steuerliche Hilfe in Anspruch genommen, um Ihre Steuererklärung auszufüllen, sind diese Kosten in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar. Auch die Rechnung für unsere Online Steuererklärung kann so Ihr Einkommen mindern.

Folgende Aufwendungen gelten als Steuerberatungskosten:

  • Steuerfachliteratur und Computerprogramme
  • Fahrtkosten zum Steuerberater
  • Unfallkosten, sofern auf dem Weg zum Steuerberater entstanden
  • Telefongebühren, Papier- und Portokosten, soweit sie mit der Steuerberatung im Zusammenhang stehen

Bitte vergessen Sie nicht, Ihrer Steuererklärung entsprechende Rechnungen beizulegen.

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