Behinderte Kinder

Behinderte Kinder werden unabhängig vom Alter steuerlich berücksichtigt. Vorraussetzung dafür ist, dass die Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist. Auch bei behinderten Kindern gilt, dass die Behinderung mindestens 25 Prozent betragen muss, damit sie steuerlich geltend gemacht werden kann. Steuerminderungen können auf zwei Arten erfolgen:

  • Durch einen Pauschbetrag. Die Höhe der pauschalen Steuerbefreiung ist abhängig vom Grad der Behinderung.
  • Die Aufwendungen werden im Einzelnen durch Quittungen, Rechnungen oder sonstige Belege nachgewiesen. Das ist sinnvoll, wenn die tatsächlichen Aufwendungen den Behinderten-Pauschbetrag überschreiten.

Neben den Behindertenpauschalbeträgen können auch die weiteren Steuererleichterungen für Kinder bezogen werden.

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