Akupunktur – Ab 01.01.07 Abrechnung über die Krankenversichertenkarte möglich

Bereits am 18.04.2006 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden, dass die Kosten für Akupunktur mit Nadeln bei chronischen Knie- und Rückenschmerzen zukünftig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Nun haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung über die Grundsätze der Finanzierung geeinigt. Ab 01.01.2007 ist es daher endlich soweit, die Akupunkturbehandlung kann über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden. 

Die Akupunkturbehandlung kann dabei für folgende Indikationen erbracht werden:

 

  • chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens sechs Monaten bestehen
  • chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens sechs Monaten bestehen. 

 

Akupunkturleistungen können je Indikation bis zu 10mal, mit besonderer Begründung bis zu 15mal im Jahr erbracht werden. Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Behandlung je Indikation erfolgen. 

Allerdings kann nicht jeder Arzt Akupunkturbehandlung erbringen. Der Arzt muss gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung verschiedene Qualifikationen nachweisen. 

Durch die Aufnahme der Akupunktur in den Leistungskatalog erhoffen wir eine erhebliche Verbesserung von Knie- und Rückenbeschwerden unserer Kunden.

Pressemitteilung der BKK VDN

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.