Stromanbieterwechsel kann sich auszahlen

„Rund fünf Prozent der bundesdeutschen Haushalte haben sich bislang erst für einen neuen Strom-Lieferanten entschieden“, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen (NRW). Verbraucher nehmen die seit 1998 mögliche Wahlfreiheit nur zögerlich an.

Unwissenheit um die einfachen Wechselmodalitäten sowie die Sorge, irgendwann im Dunkeln sitzen zu müssen, sind dabei die Haupthemmnisse, Kunde bei einem günstigeren Stromanbieter zu werden – was sich aber rechnen kann.

„Für eine vierköpfige Familie kann eine Ersparnis von rund 50 Euro im Jahr durch einen Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter drin sein. Wer den Wechsel dann noch mit einem Energiespar-Programm im Haushalt kombiniert, hat ein optimales Spar-Paket geschnürt“, so die Verbraucherzentrale NRW.

Wie bei Telefon oder Internet kann man seit 1998 frei wählen, von welchem Anbieter man seinen Strom bezieht. Neben den herkömmlichen Versorgern – meist die örtlichen Stadtwerke – bieten inzwischen weitere Unternehmen auch überregional Strom an. Viele örtliche Versorger bieten neben der Grundversorgung auch so genannte Sonderverträge zu günstigeren Preisen mit besonderen Vertragsbedingungen an.

Um den günstigsten Anbieter ausfindig zu machen, muss man zunächst die Bestandteile von Strompreisen kennen. Sie setzen sich zusammen aus dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und dem Verbrauchs- oder Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Wichtig ist es, immer nur Bruttopreise zu vergleichen, in denen Stromsteuer, aktuelle Mehrwertsteuer, alle sonstigen Abgaben und das Netznutzungsentgelt enthalten sind.

Um das individuell günstigste Angebot zu finden, ist der eigene Stromverbrauch pro Jahr eine wichtige Größe. Eine erste Überschlagrechnung kann man anhand der letzten Jahres-Stromabrechnung vornehmen, der man die Preise des neuen Anbieters zugrunde legt.

Je kürzer die Vertragsbindung, umso flexibler der Stromkunde. Empfehlenswert sind Vertragslaufzeiten von nicht mehr als einem Jahr, damit schnell auf aktuelle Preisentwicklungen reagiert und gegebenenfalls zu einem neuen Anbieter gewechselt werden kann. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen.

Wer den Versorger auf Herz und Nieren geprüft hat, schickt das ausgefüllte und unterschriebene Vertragsformular an den neuen Stromanbieter zurück. Dieser übernimmt dann alle weiteren Formalitäten – und kündigt zum Beispiel beim alten Versorger.

Fürs Wechseln werden in der Regel keine Entgelte verlangt. Der neue Anbieter regelt mit dem alten Versorger auch den notwendigen Datenaustausch und falls notwendig das Ablesen der Stromzähler. Es ist kein Austausch von Zählern erforderlich. Der bisherige Versorger schickt eine Bestätigung der Kündigung und eine Schlussrechnung über die bis zum Wechsel erbrachte Stromversorgung.

Die so genannte „Versorgungspflicht“ regelt, dass die Stromversorgung immer reibungslos funktioniert. Sollte der neue Versorger aus welchen Gründen auch immer ausfallen, erfolgt die nahtlose Belieferung durch den örtlichen Grundversorger. Verbrauchern bleiben dann drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.

Weitere Informationen und einen Vergleichsrechner günstiger Stromtarife finden Sie hier.

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