Arzneimittel ohne Zuzahlung

Seit 1. Juli 2006 können gesetzlich Krankenversicherte bei bestimmten Arzneimitteln die Zuzahlung von bis zu 10,- Euro pro Packung sparen. Und zwar dann, wenn der Arzt ihnen ein Medikament verordnet, dessen Preis 30 Prozent unterhalb der sogenannten Festbetragsgrenze liegt.

In diesem Fall sieht der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur wirtschaftlicheren Versorgung mit Arzneimitteln (AVWG) vor, dass gesetzlich Krankenversicherte keine Zuzahlungen mehr für dieses Mittel zu leisten haben.

Eine Liste mit Medikamenten, die von Zuzahlungen befreit sind, hat die IKK Südwest-Direkt ab sofort im Internet unter www.ikk.de veröffentlicht. Ärzte, die bei gleicher Qualität ein preisgünstigeres Arzneimittel verordnen, werden zukünftig nach dem Willen des Gesetzgebers belohnt.

Ab dem nächsten Jahr sollen Ärzte und Krankenkassen gemeinsam sogenannte Zielvorgaben für die Arzneimittelausgaben vereinbaren. Ärzten, die diese Ziele nicht erreichen, wird ein Teil des Honorars abgezogen, wenn die Mehrausgaben nicht begründet sind. Wer hingegen wirtschaftlich verordnet, wird dafür belohnt.

Dies bedeutet für den Patienten, dass der Arzt ihm künftig ein anderes, wirkstoffgleiches Medikament verordnen kann als das altbekannte. Das neue Produkt wirkt genauso gut und sicher, es ist nur preisgünstiger. Denn in Deutschland gibt es immer noch viele Medikamente, die gleich sind und gleich wirken, aber unterschiedliche Preise haben.

Für Arzneimittel, die in der Liste nicht genannt sind, gelten weiterhin die gesetzlichen Zuzahlungsregelungen. Haben Sie Fragen zur Verordnung zuzahlungsfreier Arzneimittel? Über unsere kostenfreie IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 erreichen Sie uns an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr oder unter www.ikk.de

Pressemitteilung der IKK Südwest-Direkt

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