Familiensplitting kein Arbeitsanreiz für Ehefrauen

Die Einführung eines Familiensplittings würde vor allem Familien im obersten Einkommensbereich steuerlich entlasten. Es wäre für verheiratete Frauen kaum ein Anreiz, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in seinem aktuellen Wochenbericht. Die Auswirkungen auf das Arbeitsangebot und eine Selbstfinanzierung durch Steuermehreinnahmen wären deshalb nur gering. Ursache dafür ist, dass im Familiensplitting die gemeinsame Besteuerung und damit der relativ hohe Grenzsteuersatz für Zweitverdiener erhalten bleiben.

Insgesamt hängt das Ausmaß der steuerlichen Entlastung stark von der genauen Gestaltung eines Familiensplittings ab. Ein Familiensplitting nach französischem Vorbild zum Beispiel brächte für Familien mit einem oder zwei Kindern so gut wie gar keine steuerliche Entlastung. Je nach Reformmodell würden lediglich sehr gut verdienende Ehepaare mit drei oder mehr Kindern monatlich um bis zu 830 Euro entlastet.

Keine steuerliche Entlastung ergäbe sich aber – und zwar auch für Familien mit mehreren Kindern – im unteren und mittleren Einkommensbereich. Je nach Modell könnten maximal etwa 90.000 Stellen geschaffen werden. Dies würde jedoch jährlich zu Steuerausfällen von zehn Milliarden Euro führen.

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