IKK Südwest-Direkt begrüßt Einführung von Akupunktur als Kassenleistung

Zukünftig können IKK-versicherte Patienten mit chronischen Knie- und Rückenschmerzen Akupunkturbehandlungen als Regelleistung ihrer IKK in Anspruch nehmen.

Eine entsprechende Richtlinie, die der Bundesausschuss im April beschlossen hatte, hat nun das Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Richtlinie in Kraft.

Die Entscheidung für die Einführung der Akupunktur bei diesen Diagnosen basiert auf den Ergebnissen eines Modellprojektes, bei dem die Wirksamkeit von Akupunktur zur Behandlung von Knie- und Rückenschmerzen in breit angelegten Studien über einen Zeitraum von fünf Jahren untersucht wurde. Dort sind die traditionelle chinesische Akupunktur und die Schein-Akupunktur, bei der bewusst „falsche“ Punkte angestochen werden, mit der jeweiligen Standardtherapie verglichen worden.

Dabei hat sich diese schonende und wirksame Therapie zur Linderung von Knie- und Rückenschmerzen als sehr erfolgreich erwiesen. „Die IKK Südwest-Direkt legt größten Wert darauf, dass ihren Versicherten nur Akupunkturleistungen angeboten werden, die hohe Qualitätsanforderungen erfüllen“, so Frank Spaniol, Vorstand der IKK Südwest-Direkt.

Ärztinnen und Ärzte, die die Akupunktur erbringen und abrechnen wollen, müssen neben einer Zusatz-Weiterbildung in Akupunktur auch Kenntnisse in der psychosomatischen Grundversorgung und in der Schmerztherapie nachweisen.

Denn Akupunktur ist für eine erfolgreiche Behandlung umso Erfolg versprechender, wenn sie in ein schmerztherapeutisches Gesamtkonzept eingebettet wird. Deshalb dürfen die Leistungen nur von Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung erbracht werden.

Pressemitteilung der IKK Südwest-Direkt

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