Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Kaum ein Tag vergeht, an dem in den Medien nicht über die Entwicklung der Arzneimittelausgaben diskutiert wird. Fakt ist, dass die Ausgaben für Arzneimittel 2005 gegenüber dem Vorjahr um 16 % angestiegen sind. Mit dem am 1. Mai in Kraft getretenen Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) nimmt der Gesetzgeber Ärzte, Apotheker und die Pharmaindustrie stärker in die Pflicht: Als Salus BKK Versicherter dürfen Sie sich darauf freuen, seit dem 1. Juli viele rezeptpflichtige Arzneimittel wieder ohne Zuzahlung zu bekommen.

Sichere Versorgung trotz Einsparungen

Ihre Salus BKK hat die Aufgabe, die notwendige medizinische Versorgung für Sie sicherzustellen – unabhängig von Ihrem Alter oder Einkommen -. Aber nicht jeder Krankheitsverlauf erfordert zwangsläufig das teuerste und neueste Medikament. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Arzneimitteln in vergleichbarer Qualität, mit vergleichbarer Wirkung und teilweise auch einer identischen Zusammensetzung. Nur die Preise hierfür sind sehr unterschiedlich. Damit die Ausgaben für Arzneimittel nicht ins Bodenlose steigen und Sie unnötig belasten, sieht der Gesetzgeber eine Ausgabenkontrolle vor: die so genannte Festbetragsregelung.

Festbeträge sind Preisobergrenzen, bis zu denen die Salus BKK die Kosten für bestimmte Arzneimittelgruppen erstatten darf. Verschreibt der Arzt ein Präparat, dessen Preis über dieser Grenze liegt, müssen die Versicherten die Differenz zwischen Festbetrag und tatsächlichem Preis aus eigener Tasche bezahlen.

Eine gute Qualität zu vernünftigen Preisen heißt deshalb die Devise: Egal, ob Ihnen Ihr Arzt ein preisgünstiges oder teures Medikament verschreibt: Ihre Zuzahlung ist gesetzlich festgelegt: Sie beträgt mindestens fünf, maximal zehn Euro je Packung.

Diese Zuzahlung kann künftig entfallen, wenn der Preis eines Präparats die von den Krankenkassen einheitlich und gemeinsam festgelegte Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht überschreitet. Für 79 Wirkstoffe haben die Krankenkassen dies bereits getan. Für weitere Wirkstoffe sind Zuzahlungsbefreiungsgrenzen in Vorbereitung. Welche Produkte mit diesen Wirkstoffen wirklich zuzahlungsfrei erhältlich sind, finden Sie in einer Übersicht unter www.gkv.info oder unter www.bkk.de/arzneimittel-zuzahlungsbefreiung. Diese Übersicht wird 14-tägig aktualisiert. Viele Arzneimittelhersteller haben bereits Preissenkungen auf breiter Front angekündigt.

Schonen Sie Ihren Geldbeutel

Erkundigen Sie sich immer bei Ihrem Arzt oder Apotheker, ob es für Sie ggf. eine zuzahlungsbefreite Alternative gibt. Der bekannte Hinweis „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ bekommt somit künftig eine ganz neue Bedeutung. Denn: Je mehr Versicherte gezielt nach zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln fragen, desto größer ist der Anreiz für die Pharmaindustrie, weitere Befreiungen zu ermöglichen.

Pressemitteilung der Salus BKK

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