Ab 1. Juli: Neue Arzneimittelregelungen

Ab 1. Juli 2006 zeigt das bereits im Mai in Kraft getretene Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz erste Auswirkungen. Unter anderem können gesetzlich Krankenversicherte dann zahlreiche Medikamente ohne Zuzahlung erhalten.

Was genau verbirgt sich hinter den neuen Regeln und was bedeutet das für die Versicherten? Wie erfahre ich, welche Arzneimittel von Zuzahlungen befreit sind? Was sind überhaupt Festbeträge und was ist, wenn das Medikament über dem Festbetrag liegt? – Fragen, die das Spezialistenteam der medizinischen Beratungshotline der IKK Sachsen unter der Telefonnummer (0 18 02) 455 633 (6 Cent pro Anruf – Festnetz Dt. Telekom) ab sofort beantwortet.

In den Monaten Juli und August stehen Fachleute zum Schwerpunktthema „Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz“ täglich von 7 bis 22 Uhr Rede und Antwort. Das Beratungsangebot kann auch von Nicht-IKK-Versicherten genutzt werden.

Pressemitteilung der IKK Sachsen

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