DZ BANK und AHBR erzielen Vergleich

DZ BANK und AHBR erzielen Vergleich

Frankfurt am Main, 29. Juni 2006

Das Landgericht Frankfurt am Main verhandelte am gestrigen Mittwoch einen Antrag der DZ BANK AG gegen die Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG (AHBR) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bezüglich der bevorstehenden bzw. geplanten Veräußerung von Immobilienfinanzierungsportfolios der AHBR. Am Abend einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Damit wurden die Voraussetzungen für eine konstruktive Zusammenarbeit im Zuge des bei der AHBR eingeleiteten Restrukturierungsprozesses geschaffen. Ein ursprünglich für die Fortsetzung der Verhandlung am 30. Juni 2006 angesetzter Termin wurde aufgehoben.

Mit dem geschlossenen Vergleich haben sich die DZ BANK AG und die AHBR auf ein objektives Informations- und Prüfungsverfahren verständigt, das die DZ BANK AG kurzfristig in die Lage versetzen soll, über eine Einwilligung in die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen der AHBR zu entscheiden. Dabei wird vorrangig die am 13. Juni 2006 angekündigte Veräußerung des europäischen Immobilienfinanzierungsportfolios an die Hypo Real Estate Bank International AG behandelt. Die AHBR ist zuversichtlich, dass diese Transaktion durchgeführt werden kann. Dies gilt gleichermaßen für die Vorbereitungen zu allen weiteren Maßnahmen der Restrukturierung und strategischen Neuausrichtung, die aus Sicht der Bank für eine nachhaltige wirtschaftliche Gesundung unverzichtbar sind.

Pressemitteilung Corealdirekt (Frankfurt am Main, 29. Juni 2006)

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