Bekiffter Beifahrer verliert Führerschein

Auch ein Beifahrer verliert den Führerschein, wenn ihm der Konsum von Alkohol in Kombination mit Cannabis nachgewiesen werden kann. Der Anwaltsuchservice weist auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hin.

Bei einer Polizeikontrolle wurde bei einem Autofahrer festgestellt, dass er zum einen nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und außerdem unter Alkohol- und Drogen-Einfluss stand. Als der Beifahrer sich als Fahrzeughalter zu erkennen gab, kontrollierten die Polizisten auch ihn. Die Untersuchung des Beifahrers ergab einen Blutalkoholgehalt von 1,39 Promille sowie einen positiven Befund hinsichtlich Cannabis.

Die Stuttgarter Richter stellten fest, dass es dem Fahrzeughalter an der Fahreignung fehle, weshalb ihm der Führerschein zu entziehen sei. Nach der Fahrerlaubnisverordnung schränkt regelmäßiger Cannabis-Konsum die Fahreignung ein, vor allem wenn zusätzlich Alkohol im Spiel ist (VGH Baden-Württemberg: Az. 10 K 3224/05).

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