Blechschaden im Kurzurlaub

Kurzreisen liegen bei den Deutschen im Trend. Fast 50 Millionen Kurzurlaube von zwei bis vier Tagen Dauer wurden im Jahr 2005 unternommen. Damit es schnell geht, nutzt weit über die Hälfte der Reisenden den Pkw.

Die durch Osterfeiertage und Ferien geweckte Reiselust hat jedoch spürbare Folgen: Der April gehört mit durchschnittlich 181.000 Unfällen seit Jahren zu den unfallintensiven Monaten. Glücklicherweise handelt es sich bei 80 Prozent nur um Blechschäden. Die umgehende Schadenregulierung ist primäres Anliegen der Unfallbeteiligten. Der Zentralruf der Autoversicherer bietet unter der Nummer 0180 – 25 0 26 Hilfe bei der Schadenabwicklung.

Was müssen die Beteiligten im Falle eines einfachen Unfalls mit Blechschaden tun? Nachdem die Unfallstelle gesichert und geräumt wurde, ist es wichtig, dass die Parteien Personalien, Kennzeichen und Versicherungsdaten austauschen. Hierbei kann der „Europäische Unfallbericht“, den jeder Autofahrer im Handschuhfach haben sollte, sehr hilfreich sein.
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Wurden allerdings Personen verletzt, sind Alkohol oder Drogen im Spiel oder besteht Verdacht auf Versicherungsbetrug, sollte die Polizei zum Unfallort gerufen werden. Sind jedoch die Versicherungspapiere nicht zur Hand oder hat der Geschädigte in der Aufregung vergessen, den Unfallverursacher nach seiner Versicherung zu fragen, hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Dort wird für jedes Fahrzeug der dazugehörige Versicherer ermittelt.

Der Anrufer nennt den Mitarbeitern beim Zentralruf das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs und gibt den Schadentag an. Durch die Zentralruf-Datenbank ist die dazugehörige Kfz-Versicherung

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