Eigenheimzulage wirkt noch nach

Im Prinzip ist die Eigenheimzulage seit dem 1. Januar 2006 abgeschafft. Neue Anträge haben deswegen keine Chance mehr auf Förderung. Es gibt allerdings einige wichtige Ausnahmen, auf die der Infodienst Recht und Steuern der LBS hinweist.

Der Fall: Ehepartner erhalten – sofern die Genehmigung bis Ende 2005 erfolgte – als Miteigentümer einer Immobilie die Eigenheimzulage. Überlässt einer von beiden die Wohnung dem anderen gegen Entgelt zur alleinigen Nutzung und erwirbt dieser im Rahmen der Ehescheidung den Miteigentumsanteil vom Partner, kann der nunmehr alleinige Eigentümer die Eigenheimzulage für die gesamte Wohnung bis zum Ende der Restlaufzeit beantragen. Die Frage war, ob dies auch nach dem 1. Januar 2006 noch möglich ist.

Die Entscheidung: In solchen Fällen, so das bayerische Landesamt für Steuern, handelt es sich um keine neue „Anschaffung“ im Sinne des Gesetzes. Die Zulageberechtigung kann also über den 1. Januar 2006 hinaus übertragen werden. Ähnlich ist die Sachlage, wenn einer der Ehepartner stirbt und der andere als Erbe weiter die volle Förderung in Anspruch nehmen möchte (Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 9.1.2006, Aktenzeichen EZ 1150 – 1 St 32/St 33).

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