Führerschein: Entzogen wegen Falschparkens

Auch das häufige Nichtbeachten von Park- und Halteverboten kann den Führerschein kosten. Das musste ein Mann aus Detmold erfahren, der zwischen Oktober 2003 und September 2005 in seiner Heimatstadt 27 Mal gegen Parkvorschriften verstoßen hatte.

Für jeden Verstoß wurde ein Bußgeld verhängt und ein Punkt in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Im Oktober 2005 entzog ihm die Straßenverkehrsbehörde die Fahrerlaubnis. Begründung: Mit 18 und mehr Punkten in Flensburg gelte der Inhaber einer Fahrerlaubnis nach dem Straßenverkehrsrecht als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen.

Das wollte der Mann allerdings nicht einsehen, da seine „Knöllchen“ doch eigentlich keine richtigen Verstöße seien. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster lehnte seinen Widerspruch ab. Die Hartnäckigkeit, mit der er gegen Parkvorschriften verstoße, spreche gegen ihn, hieß es in der Begründung (OVG Münster: Az. 16 B 2137/05).

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