Keine Blindflüge im Schnee

Autofahrer, die bei Eis und Schnee nur ein Guckloch frei kratzen und quasi im „Blindflug“ starten, riskieren im Falle eines Unfalls ihren Kasko-Versicherungsschutz, stellt die Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG fest.

Wer morgens mit dem Auto in die Praxis oder ins Büro fährt, muss nicht überrascht sein, wenn Scheiben verschneit und vereist sind. Viele Autofahrer nehmen sich aber nicht die Zeit, vor Fahrtbeginn für klare Sicht zu sorgen, so die Volksfürsorge.

Die ganz Faulen kratzen nur einen Sehschlitz frei und überlassen den Rest dem Gebläse und den Scheibenwischern. Wer so handelt, gefährdet nicht nur sich und andere, sondern riskiert im Falle eines Unfalls auch seinen Kasko-Versicherungsschutz.

Selbst dann, wenn ein anderer den Unfall verursacht – etwa durch Missachtung einer roten Ampel – muss sich der Fahrer unter Umständen eine Mithaftung anrechnen lassen.

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