Vermieter müssen sanitäre Anlagen nicht ständig überprüfen

Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, die sanitären Anlagen seiner Mieter regelmäßig auf eventuelle Mängel zu überprüfen. Das entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in Zusammenhang mit einer Schadenersatzforderung.

Eine Mieterin hatte gegen ihre Vermieterin geklagt, da in ihrer Wohnung nach einem Defekt der Toilettenspülung das Zuleitungsrohr geplatzt und ein erheblicher Wasserschaden entstanden war. Sie argumentierte, dass die Vermieterin die sanitären Anlagen der Mietwohnung nicht regelmäßig überprüft hätte.

Doch das Gericht wies die Klage auf Zahlung von Schadensersatz ab. Vermieter von Wohnraum sind zwar grundsätzlich verpflichtet, die Gefahr drohender technischer Mängel in den Wohnungen rechtzeitig abzuwehren. Allerdings besteht hier keine allgemeine Pflicht, ohne konkreten Anlass ständig die sanitären Anlagen einer Wohnung zu überprüfen.

Solche Kontrollen wären nicht mit dem Bedürfnis der Mieter nach Privatsphäre vereinbar, so die Richter. Ein schuldhaftes Handeln wäre nur dann der Fall gewesen, wenn die Vermieterin von einem Schaden gewusst und trotzdem nichts unternommen hätte (Az. 24 U 125/02). Darüber informiert Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse.

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