Autogeräusche: Fahrer muss reagieren

Treten bei einem Pkw plötzlich unnormale Fahrgeräusche auf, sollten Autofahrer der Ursache sofort nachgehen. Lassen sie erst einige Zeit verstreichen, ohne zu reagieren, können sie für einen nachfolgenden Unfall haftbar gemacht werden. Davor warnt der Anwalt-Suchservice
und verweist auf ein Urteil des OLG Celle.

Fünf Studentinnen waren gemeinsam auf der Autobahn unterwegs. Sie fuhren mit 100 km/h auf der rechten Spur, als sie plötzlich ungewöhnliche Fahrgeräusche wahrnahmen. Während sie mutmaßten, es höre sich so an, als verlören sie gleich einen Reifen, setzte die Studentin am Steuer die Fahrt mit unverminderter Geschwindigkeit fort.

Kurz darauf lösten sich Teile vom rechten Hinterreifen. Das Auto geriet auf den linken Streifen, kam von der Straße ab und prallte gegen einen Lärmschutzwall. Dabei wurde eine Insassin schwer verletzt.

Später forderte sie von der Haftpflichtversicherung der Studentin, die gefahren war, Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Fahrerin sei vorzuwerfen, dass sie das Auto nicht sogleich angehalten habe, als die Geräusche auftraten, sondern die Fahrt minutenlang unvermindert fortgesetzt habe. Erst als das Fahrzeug ausbrach, habe sie den Fuß vom Gas genommen und versucht, den Wagen auf der Fahrbahn zu halten.

Das OLG Celle entschied, dass die Verletzte Schadenersatz und Schmerzensgeld beanspruchen könne (Urt. v. 02.12.2004 – 14 U 54/04). Die Fahrerin habe den Unfall fahrlässig verursacht, so die Richter. Sie habe die anormalen Geräusche geraume Zeit wahrgenommen, ohne darauf zu reagieren.

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