Hohe Bußgelder für Unfall-Gaffer

Drastische Geldbußen drohen Gaffern, Schaulustigen oder Katastrophentouristen, die durch ihre Neugier Rettungskräfte bei ihrer Arbeit behindern. Oft wird durch so ein Verhalten eine schnelle und effektive Hilfeleistung verzögert.

Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) sieht das Katastrophenschutzgesetz für solches Verhalten Bußgelder bis zu 5000 Euro vor, um diese Schaulustigen vom Unfallort fernzuhalten.

Das Gesetz gibt Katastrophenschutz-Behörden, Einsatzleitern, in Eilfällen sogar allen anderen Einsatzkräften die Möglichkeit, Personen, die Rettungsarbeiten behindern, von der Unfallstelle zu verweisen. Wer dieser Aufforderung nicht Folge leistet und die Einsatzkräfte weiter behindert, kann sofort angezeigt und entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden.

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