Bundesversicherungsamt (BVA) blockiert Beitragssatzsenkung der IKK-Direkkt auf 11,8 %

Pressemitteilung der IKK-Direkt
 
Durch Gesetz müssen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ab 01.07.2005 wegen Einführung eines Sonderbeitrages 0,45 % höhere Beiträge bezahlen. Wegen der positiven Finanzergebnisse der Gesundheitsreform und zur Abfederung der zusätzlichen Belastung fordert die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, MdB, zu Recht Beitragssatzsenkungen von den Krankenkassen .
Nun will die IKK-Direkkt, die über Vermögensreserven von annähernd zwei Monatsausgaben (ca. 19,6 Mio. EUR) verfügt, ihren Beitragssatz auf
11,8 % senken und darf das nicht.
„Diese Verweigerungshaltung des BVA ist nicht nur rechtswidrig, sondern belastet auch die Beitragszahler in unerträglicher Art und Weise“, so Carsten Jung, Vorsitzender des Verwaltungsrates der IKK-Direkkt.
„Uns drängt sich der Eindruck auf, dass das Amt über die Grenzen der Rechtsaufsicht hinaus Beitragssatzregulierungspolitik betreibt“, so Ralf Hermes, Vorstand der IKK-Direkkt.
Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die Finanzhoheit des Verwaltungsrates und eine verbotene Einmischung in den Wettbewerb der Krankenkassen .
Nun hoffen die Beitragszahler der IKK-Direkkt, dass die Bundesregierung das BVA auffordert, die Senkung der Beiträge zu genehmigen.
Im übrigen ist die Blockadepolitik des BVA nicht neu. Bereits in 2004 lehnte das Amt eine Senkung von 12,9 % auf 11,9 % mit der Begründung von Finanzrisiken ab. Wie inzwischen sicher ist, lag das Amt auch in 2004 falsch. Die Kasse wäre mit 11,2 % ausgekommen, musste aber wegen der Intervention des BVA 12,9 % erheben. Dies war sicher ein guter Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten in Deutschland.
„Sollte das Amt nicht einlenken, werden wir durch Sozialgerichtsbeschluss versuchen, die Beiträge zu senken“, so Ralf Hermes, Vorstand der IKK-Direkkt.

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