Mietminderung schließt Nebenkosten ein

Eine Mietminderung wegen erheblicher Wohnungsmängel schließt auch eine Reduzierung der Nebenkosten ein. Der Bundesgerichtshof veröffentlichte dazu am Montag ein Grundsatzurteil (AZ: XII ZR 225/03).

Demnach muss als Bemessungsgrundlage für eine Mietminderung die gesamte Bruttomiete veranschlagt werden.

Dabei ist nicht relevant, ob Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlungen geleistet werden. Grund für eine Mietminderung wären beispielsweise Bauarbeiten in der Wohnung oder ein schadhafter Parkettboden.

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