Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
So gilt das gleiche wie für Rücklastschriften auch für Überweisungs- und Daueraufträge, wenn diese mangels Kontodeckung nicht ausgeführt werden können, oder für geplatzte Schecks. „In all diesen Fällen dürfen Banken keine Gebühren verlangen“, bestätigt Expertin Caroline Benzel von der Berliner Firma für Finanzvergleiche forium.de.