Steuerbescheide genau prüfen

Verbraucher sollten ihre Steuerbescheide sorgfältig prüfen. Rund 25 Prozent der Bescheide enthalten Fehler, so der Bund der Steuerzahler in Berlin.

Für den Fall, dass der Verbraucher mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Dabei muss niemand befürchten, dass die erneute Prüfung durch das Finanzamt finanzielle Nachteile bringt.

Falls der überarbeitete Steuerbescheid schlechter ausfällt als der ursprüngliche, kann der Verbraucher seinen Einspruch zurücknehmen. Anstelle des Einspruchs können Steuerpflichtige innerhalb eines Monats auch eine „schlichte Änderung“ beantragen.

Dann darf das Finanzamt nur den vom Steuerzahler kritisierten Fehler korrigieren und keine weiteren Änderungen vornehmen.

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