Mofa-Versicherung: Grüne Kennzeichen werden ungültig

Am 1. März 2005 beginnt das neue Versicherungsjahr für Mofas und Mopeds. Die grünen Schilder werden ungültig und müssen durch neue schwarze Kennzeichen ersetzt werden. Wer nach dem 1. März mit dem alten grünen Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtversicherungs-Schutz mehr und macht sich strafbar.

Als Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gelten Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds oder die neuen – mit Führerscheinklasse S zu fahrenden – Minicars und leichten Quads, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen. Darauf weist der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) hin.

Das Unfallrisiko der „kleinen Motorräder“ ist beachtlich. Die rund 1,56 Millionen Moped- und Mofafahrer verursachten 2003 rund 44.000 Haftpflichtschäden. Mit 28 Schäden pro 1.000 versicherter Fahrzeuge ist die Schadenhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie bei „richtigen“ Motorrädern.

Die Höhe des durchschnittlichen Schadens ist im vergangenen Jahr von 1.927 auf 2053 Euro angestiegen. Wer durch ein Moped geschädigt wird – und der Fahrer den Versicherer nicht kennt oder nicht nennen will -, kann über die Buchstabenkombination des Kennzeichens den Versicherer im Internet (www.versicherung-und-verkehr.de

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