Verbraucherfreundliches Urteil zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Wer ein Hypothekendarlehen vorzeitig zurückzahlen will, muss dem Kreditinstitut für den verlorengegangenen Gewinn bis zum Vertragsende eine so genannte „Vorfälligkeitsentschädigung“ zahlen. Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, verschafft die bisherige Berechnungsmethode den Banken einen ungerechtfertigten Vorteil.

Da die Bank oder Sparkasse mit dem vorzeitig gezahlten Geld arbeiten (= anlegen) kann, muss der daraus erwirtschaftete Betrag von der Forderung an den ehemaligen Hypothekenkreditnehmer abgezogen werden. Nun haben die Kreditinstitute ein Interesse daran, dass dieser Gewinn möglichst klein ausfällt, da sie dann mehr Vorfälligkeitsentschädigung erhalten.

Banken haben bisher ihren Schaden überwiegend pauschal errechnet, in dem sie dabei als Wiederanlagemöglichkeit Zinsen nach dem „PEX-Index“ unterstellten. In dem vorliegenden Fall hatte der BGH über die Klage eines Darlehensnehmens zu entscheiden, in dem die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der Monatsrenditen aus der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank erfolgen sollte. Diese Form der Berechnung ergibt einen höheren Wiederanlagegewinn als die Berechnung nach dem „PEX-Index“ und somit eine geringere Vorfälligkeitsentschädigung, berichtet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Der BGH (Az. XI ZR 285/03) hat nun entschieden, dass aufgrund von systemimmanenten Schwächen des PEX-Indexes die Kreditinstitute einen ungerechtfertigten Vorteil bei der Berechung der Vorfälligkeitsentschädigung erhalten würden und hat sich für eine Berechnung anhand der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank ausgesprochen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt allen Verbrauchern, die in der Vergangenheit Berechnungen ihrer Banken und Sparkassen mit den PEX-Renditen erhalten haben, diesen Berechnungen auch jetzt noch zu widersprechen und von dem Kreditinstitut unverzüglich eine Neuabrechnung zu verlangen.

Gegen eine Gebühr von 50 Euro pro Darlehensbetrag bietet die Verbraucherzentrale eine Kontrollberechnung die Vorfälligkeitsentschädigung an. Ein entsprechender Vordruck kann unter http://www.verbraucherzentrale-sh.de/finanzdl/vorfaellig.pdf heruntergeladen werden.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.