Augen auf beim Autokauf: Schluckspechte schneller erkennen

Seit dem 1. November können sich Neuwagenkäufer schneller als bisher darüber informieren wie viel Kraftstoff ihr Wunschauto verbraucht und wie hoch dessen Schadstoff-Ausstoß ist. Mit dem Inkrafttreten der Energieverbrauchs-Kennzeichnungspflicht für Pkws müssen Neuwagen in den Verkaufsräumen der Autohäuser deutlich mit einem Kennzeichen versehen werden, das Auskunft über Spritverbrauch und CO2-Emissionen gibt.

Darüber hinaus müssen Autohäuser einen Leitfaden auslegen, der alle auf dem deutschen Markt erhältlichen Fahrzeuge mit ihren jeweiligen Verbrauchs- und CO2-Emissionswerten beinhaltet. Diese Werte müssen künftig auch in Werbeanzeigen und Verkaufskatalogen erwähnt werden.

„Ein niedriger Kraftstoffverbrauch rechnet sich bei jeder Tankfüllung – für den Autofahrer und für den Klimaschutz. Bei einem Fahrzeug mit einem Durchschnittsverbrauch von 7 l Superbenzin auf 100 Kilometer, einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern und einem Literpreis von 1,20 Euro kommen im Jahr rund 1.200 Euro für Spritkosten zusammen. Verbraucht das Auto nur einen Liter weniger, spart der Verbraucher über 180 Euro im Jahr“, so Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena), die Einführung des neuen Pkw-Labels.

Verschiedene Institutionen wie beispielsweise der ADAC fordern allerdings eine über die bestehende Regelung hinausgehende Kennzeichnungspflicht. Empfohlen wird eine Klassifizierung, wie sie etwa bei elektrischen Haushaltsgeräten üblich ist. Ein Vergleich zwischen Spritsparern (beispielsweise mit „A“ gekennzeichnet) und Schluckspechten (Kategorie „G“) würde dann für jeden Verbraucher leicht möglich sein. Dies gelte vor allem für die Einstufung beim C02-Ausstoß.

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