Ombudsmann der privaten Bank: Tätigkeitsbericht 2003 vorgelegt

Was tun, wenn man als Bankkunde glaubt, von seiner Bank falsch beraten worden zu sein? Gleich vor Gericht ziehen? Dabei ist ein Rechtsstreit nicht nur ärgerlich, sondern oft auch langwierig und teuer. Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Kreditinstitut und Kunde einfach, schnell und für den Kunden kostenlos geklärt werden können, haben die privaten Banken ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren mit vier unabhängigen und neutralen Ombudsmännern eingeführt.

Bereits seit 1992 helfen die Ombudsmänner den Bankkunden, Differenzen aus dem Weg zu räumen. Mit welchen Fällen sich die Ombudsmänner im vergangenen Jahr insbesondere beschäftigt haben und wie das Verfahren im Einzelnen abläuft, dazu hat der Banken verband nun seinen neuen Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns der privaten Banken vorgelegt. So haben sich die vier Schlichter auch im vergangenen Jahr oft mit dem Bereich Wertpapiergeschäft auseinandergesetzt. Fast 45 Prozent aller Beschwerden stammten von Bankkunden, die sich beispielsweise bei Anlagegeschäften falsch beraten fühlten, oder meinten, über die Risiken ihrer Wertpapiere nicht richtig aufgeklärt worden zu sein.

Neben Zahlen und Fakten rund um das Ombudsmannverfahren sind im Bericht aber auch Schlichtungssprüche zu finden, die deutlich machen, wie die Ombudsleute zu ihren Entscheidungen kommen. Seit dem Start des Ombudsmannverfahrens am 1. Juli 1992 verzeichnete die Kundenbeschwerdestelle bis 30. September 2004 insgesamt 11.310 zulässige Beschwerden. Etwas weniger als die Hälfte der Fälle wurde im Interesse der Kunden gelöst (5.301). In weiteren 378 Fällen regten die Schlichter einen Vergleich an. Die Banken erhielten hingegen in 5.631 Fällen Recht.

Ihre Schlichtungssprüche sind bis zu einem Betrag von 5.000 Euro für die Banken verbindlich, nicht jedoch für den Kunden. Ist er mit der Entscheidung nicht einverstanden, steht es ihm frei, die Gerichte anzurufen. Das Verfahren richtet sich in erster Linie an Verbraucher. Darüber hinaus können den Ombudsmann auch Firmen und Selbständige bei Streitigkeiten einschalten, die den Überweisungsverkehr oder den Missbrauch einer Zahlungskarte betreffen.

Der Ombudsmann der privaten Banken ist erreichbar über die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken , Postfach 04 03 07, 10062 Berlin. Geht es um eine Meinungsverschiedenheit mit einer Hypothekenbank ist die Beschwerde an die Kundenbeschwerdestelle beim Verband deutscher Hypothekenbanken zu richten: Postfach 640136, 10047 Berlin.

Informationsbroschüren zum Verfahren und auch der „Tätigkeitsbericht 2003“ können beim Bundesverband deutscher Banken unter der oben genannten Adresse in Berlin, per Fax (030/1663-1299) oder unter http://www.bankenombudsmann.de

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