Kein Geld für die Steuernachzahlung?

Ihre Einkommensteuererklärung ergab eine fällige Nachzahlung, Sie sind aber gerade nicht in der Lage, diese zu leisten? Im Notfall können Sie – ähnlich wie bei Versicherungen und anderen Verträgen – eine Stundung der Zahlung beantragen. Begründen müssen Sie den Antrag damit, dass die Einziehung der Nachzahlung eine erhebliche Härte für Sie bedeuten würde.

In dem Stundungsantrag sollte außerdem darauf hingewiesen werden, dass die Zahlung an sich nicht gefährdet ist. Von Vorteil kann auch ein Vorschlag zur Ratenzahlung oder die Angabe eines Termins der Zahlung sein. Das Finanzamt wird möglicherweise andere Termine oder Raten verlangen, es ist dem Verfahren aber zuträglich, den unbedingten Zahlungswillen nicht in Frage zu stellen. Selbstverständlich kann gegen den auf den Stundungsantrag erfolgenden Bescheid des Finanzamts Einspruch eingelegt werden.

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