Herbststürme als Testfälle für den Versicherungsschutz

Mit dem Herbst kommt wahrscheinlich auch der eine oder andere Herbststurm, der nicht ohne Folgen bleibt. Einen merklichen Anstieg der Sturmschäden haben auch die Versicherungen über die letzten 20 Jahre in Deutschland registriert. Wichtig werden bei solchen extremen Ereignissen der finanzielle Ersatz für eventuell erlittene Schäden und damit der richtige Versicherungsschutz.

Zumindest gegen weniger schwere Ereignisse sollte man sich rechtzeitig wappnen, indem lose Dachziegel ersetzt oder morsche Äste an Bäumen entfernt werden. Das ergibt sich oft schon aus den gesetzlichen Pflichten zur Verkehrssicherung. Auch die Sicherung beweglicher Gegenstände wie Gartenstühle oder Blumentöpfe sollte beim Aufziehen eines Sturms selbstverständlich sein. Gegen schwere Stürme und Orkane, die Dächer abdecken und Wälder wie Streichhölzer umknicken, oder Regengüsse, die ganze Stadtteile unter Wasser setzen, ist der Einzelne dagegen so gut wie machtlos.

Kfz-Schäden sind meist versichert
Relativ unkompliziert stellt sich die Situation meist bei Schäden am Auto dar. Bei Vollkasko versicherten Autos werden alle Schäden ersetzt, egal, wodurch sie entstanden sind. Eine Teilkasko-Versicherung übernimmt die Schäden, die direkt auf Sturm (mind. Windstärke 8) oder andere unvorhersehbare Wetterereignisse wie Hagel oder plötzliche Überschwemmungen zurückzuführen sind.

Wichtig dabei ist: Die Schäden hätten durch einfache Maßnahmen nicht vermieden werden können, denn sonst entfällt der Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit. „Wer seinen Wagen zum Beispiel am Ufer-Parkplatz stehen lässt, obwohl rechtzeitig vor Hochwasser gewarnt wurde, der hat meist schlechte Karten“, erläutert Dr. Michael Rohe von der HDI Versicherungen.

Schwierig wird es auch für denjenigen, der auf Kasko-Schutz für seinen Wagen verzichtet und nur eine Kfz-Haftplichtversicherung abgeschlossen hat. Unter Umständen lässt sich bei aufs Auto gefallenen Dachziegeln oder Ästen der Hausbesitzer oder Eigentümer des Baumes haftbar machen. In den meisten Fällen wird es für ihn jedoch bedeuten, dass er den Schaden selbst tragen muss.

Für den Hauseigentümer sind Beschädigungen des Eigentums Dritter oder gar Personenschäden durch Teile des Gebäudes meistens ein Fall für die Privat-Haftpflichtversicherung. Bei vermieteten Objekten greift die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Die jeweilige Haftpflichtversicherung springt auch ein, wenn der Hausbesitzer wegen der Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflichten haftbar gemacht werden kann. Das gilt für Sach- genauso wie für Personenschäden. Bei Schäden am eigenen Haus dagegen tritt die Wohngebäude-Versicherung ein, sofern die Gefahr Sturm mitversichert ist. Sie zahlt für die Reparatur beschädigter Dächer oder Fassaden und für den Ersatz der abgerissenen Markise. Rund 1,8 Millionen Sturmschäden wurden allein im Jahr 2002 in Deutschland durch die Wohngebäude-Versicherung beglichen.

Ist auch die Wohnungseinrichtung in Mitleidenschaft gezogen, zum Beispiel, weil der Sturm die Scheiben eingedrückt oder das Dach abgedeckt hat, werden diese Schäden von der Hausratversicherung übernommen. Rund 160.000 Mal war dies im Jahr 2002 der Fall. Ein Sonderfall sind Gebäude, die sich noch im Bau befinden. Hier springt die Bauleistungsversicherung bei Schäden ein.

Noch vor Beginn der Sturm-Saison raten Versicherungsexperten deshalb, neben dem Zustand von Gebäuden und Bäumen auch den Versicherungsschutz zu überprüfen. Zwar sind die meisten Wohngebäude in Deutschland gegen Sturmschäden versichert, rund 25% der Gebäudeeigentümer aber verzichten immer noch auf diesen wichtigen Schutz.

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