Wer in Aktien investiert, braucht langen Atem – auch aus steuerlichen Gründen. Denn für Privatpersonen sind Kursgewinne, die beim Verkauf erzielt werden, nur dann grundsätzlich steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate liegen. Verkaufen Anleger ihre Aktien vor Ablauf dieser Frist, muss ab einer bestimmten Freigrenze Spekulationsteuer bezahlt werden.
Der mit Aktien erzielte Kursgewinn unterliegt zur Hälfte der individuellen Einkommensteuer. Nur zur Hälfte deshalb, weil Aktien – im Gegensatz beispielsweise zu Anleihen – nach dem so genannten Halbeinkünfteverfahren versteuert werden müssen. Außerdem können im gleichen Zeitraum entstandene und auch realisierte Kursverluste von den Gewinnen abgezogen werden, berichtet der Bundesverband deutscher