Gartenarbeit steuerlich absetzbar

Gartenarbeiten von der Steuer abzusetzen, klingt zunächst einmal unglaubwürdig. Möglich ist es dennoch – zumindest für diejenigen, die Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben, entschied das Finanzgericht Niedersachsen (AZ: 10 K 14/00)

Konkret ging es um ein Rentnerehepaar im Alter von 73 und 61 Jahren. Die beiden Senioren waren beide zu 40 Prozent körperbehindert. Daher hatten sie Anspruch, bei der Einkommenssteuererklärung Kosten für eine Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastung anzugeben.

Das ältere Paar beschäftigte im Garten ihres Einfamilienhauses eine Gartenbaufirma. In ihrer Steuererklärung aus dem Jahr 1998 machten sie diese Kosten in Höhe von 1.506 DM geltend. Das Finanzamt erkannte dies nicht an. Begründung: Es könnten nur Kosten für ¿Hilfen im Haushalt¿ berücksichtigt werden. Gartenarbeiten seien jedoch keine ¿typisch hauswirtschaftliche Arbeiten¿.

Die Rentner klagten dagegen beim zuständigen Finanzgericht und bekamen Recht. Das Gericht argumentierte, bei einem Einfamilienhaus seien Arbeiten im Garten durchaus als Haushaltshilfe anzusehen. 1.200 DM durften die Senioren seiner Zeit steuerlich absetzen.

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