Die „Kleine Gesundheitsreform“ ist in Kraft – was bedeutet dies für die Versicherten?

 Es war allen Beteiligten klar, dass es hart werden würde für die Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer, ihre Gesundheitsreform noch 1999 auf den Weg zu bringen. Und so kam es dann auch. Was übrig blieb, war ein Kompromiss.
Eine abgespeckte Reform, die ohne Zustimmung des Bundesrates Ende Dezember beschlossen wurde. Und die prompt als die „Kleine Gesundheitsreform“ in die Annalen der Ministerin eingehen wird.
Da sich Bundestag und Bundesrat nicht hatten einigen können, wurden aus dem Entwurf die zustimmungspflichtigen Teile herausgenommen, um überhaupt zu einem Ergebnis zu kommen. Im folgenden stellen wir die wichtigsten Änderungen vor.
Integrierte Versorgung
Mittels der integrierten Versorgung soll eine Versorgungsform der Versicherten ermöglicht werden, die verschiedene Leistungssektoren, z.B. den ambulanten und stationären Bereich, umfaßt. Eine Teilnahme des Versicherten erfolgt auf freiwilliger Basis.
Hausärztliche Versorgung
Als Lotse soll der Hausarzt den Versicherten bei Arztbesuchen „begleiten“. Hausärzte sollen wieder verstärkt die Überweisung zum Facharzt ausstellen, Unterlagen und ggf. Diagnosen sollen bei Bedarf – und mit schriftlicher Einwilligungserklärung des Versicherten – auch von einem Arzt zum anderen weitergegeben werden können, damit Untersuchungen aufeinander aufbauen können und nicht immer wieder bei Null ansetzen müssen. Diese Stärkung der Hausärzte ist verbunden mit einem eigenen Honorartopf.
Zuzahlung wird gesenkt
Für Versicherte, die künftig Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen in Anspruch nehmen, verringert sich die Zuzahlung im Westen von 25 DM auf 17 DM, im Osten von 20 DM auf 14 DM. Die Regelkurdauer wurde für Kinder bis zum 14. Lebensjahr auf vier bis sechs Wochen festgesetzt.
Änderung beim Mutterschaftsgeld
Es entfällt nun die zeitliche Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Mutterschaftsgeld. Bislang erhielten Arbeitnehmerinnen nur Mutterschaftsgeld, wenn sie vom Beginn des 10. bis zum Ende des 4. Monats vor der Entbindung mindestens 12 Wochen Mitglied einer Krankenkasse waren oder ein Arbeitsverhältnis bestanden hatte.
Vergleichbarkeit der Leistungen
Es soll künftig möglich sein, Leistungen und Preise der Krankenhäuser besser miteinander vergleichen zu können. Zu diesem Zweck wird das Preissystem der Fallpauschalen ausgeweitet. Die Unterscheidung zwischen Fallpauschalen, Sonderentgelten und Basis- sowie Abteilungspflegesätzen soll in naher Zukunft entfallen. Von dieser Regelung ist die Psychiatrie ausgenommen.
Kein Globalbudget
Anstelle eines Globalbudgets werden die Einzelbudgets für Ärzte, Zahnärzte, Arzneien und Krankenhäuser verlängert. Die geplante Positivliste wird erstellt. Auf ihr sind diejenigen Medikamente aufgeführt,deren Wirksamkeit nachgewiesen ist, und die erstattungsfähig sind. Die Positivliste ist jedoch zustimmungspflichtig, und kann deshalb nur dann eingeführt werden, wenn der Bundesrat zustimmt.
Patientenrechte
Den Spitzenverbänden der Krankenkassen wurde die Verantwortung für die Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung übertragen. Dafür haben alle Krankenkassen zusammen einen Betrag von 10 Mio. DM je Kalenderjahr aufzubringen. Ziel ist es, die Rechte der Patienten zu stärken.
Soziotherapie
Versicherte, die wegen schwerer psychischer Erkrankung nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlichverordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen, haben Anspruch auf Soziotherapie als begleitende Unterstützung und Handlungsanleitung.
Verhütung von Zahnerkrankungen
Individualprophylaktische Leistungen für Erwachsene dürfen von den Krankenkassen nicht mehr gewährt werden. Die Möglichkeit, durch jährliche zahnärztliche Untersuchungen einen erhöhten Zuschuss der Krankenkasse zu erhalten, bleibt bestehen.
Familienversicherung
Ehegatten können während der Schutzfristen und des Erziehungsurlaubs nicht familienversichert werden, wenn sie zuvor nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Pressemitteilung der BKK FTE

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.