In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Heilpraktiker nicht eingeschlossen. Versicherte, die dennoch einen Heilpraktiker konsultieren möchten, müssen die Kosten selbst tragen. Auch die Kosten für Medikamente, die vom Heilpraktiker verordnet werden, muss der gesetzlich Versicherte selbst tragen.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
Kinder toben, rennen, lachen viel und gern. Für solch ein abwechslungsreiches Leben brauchen sie entsprechenden Schutz, denn nicht nur Erwachsene, sondern auch die lieben Kleinen müssen g ... weiter
Zum Jahreswechsel treten weitere Änderungen der Gesundheitsreform in Kraft. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bleiben für die meisten Versicherten erhalten. Anders steht es um Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Sie haben ab dem 1. Januar 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankentagegeld. Wie sich Selbständige im Krankheitsfall absichern können erfahren Sie hier.
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