Kommt es zum Todesfall nach Beginn der Rentenzahlungen, so ist die restliche Rente nicht auf einen Bezugsberechtigten vererbbar. Deswegen ist es wichtig, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Die Rente wird dann nach dem Tod des Rentners bis zum Ende dieser Garantiezeit an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Die Rentengarantiezeit kann individuell vereinbart werden.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter