Die meisten Versicherungen richten sich bei der Erstattung von Heilpraktikerleistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Dort aufgeführt sind unter anderem folgende Behandlungen: Homöopathie, Chiropraktik, osteopathische Behandlungen, Schmerzakupunkturen, Phytotherapie oder Neuraltherapie. Im Einzelfall können auch weitere Behandlungsmethoden erstattungsfähig sein. Genaueres regeln die Tarifbestimmungen der Krankenzusatzversicherung.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | Volkswagen Bank | Plus Konto TopZins (Telefon) | 2,30% |
Kinder toben, rennen, lachen viel und gern. Für solch ein abwechslungsreiches Leben brauchen sie entsprechenden Schutz, denn nicht nur Erwachsene, sondern auch die lieben Kleinen müssen g ... weiter
Zum Jahreswechsel treten weitere Änderungen der Gesundheitsreform in Kraft. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bleiben für die meisten Versicherten erhalten. Anders steht es um Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Sie haben ab dem 1. Januar 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankentagegeld. Wie sich Selbständige im Krankheitsfall absichern können erfahren Sie hier.
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