Bei einem Diebstahl eines Fahrzeugs ist die (Teil)-Kaskoversicherung zuständig. Trotzdem ist natürlich zuerst die Polizei zu verständigen, denken Sie dabei an den Fahrzeugschein. Erst mit dem Diebstahlprotokoll der Polizei können Sie sich für die Regulierung des Schadens an Ihre Versicherung wenden.
Legen Sie Ihrer Versicherung folgende Papiere vor: Kfz-Brief, Diebstahlanzeige der Polizei, alle vorhandenen Fahrzeugschlüssel, die Abmeldebescheinigung des Fahrzeuges.
Wenn mit dem Wagen auch Kontokarten, Handy oder ähnliches weg sind, denken Sie daran diese zu sperren.
Taucht das Fahrzeug innerhalb einen Monats nach Eingang der Schadenanzeige wieder auf, muss der Versicherungsnehmer es zurücknehmen. Nach Ablauf dieser Frist wird das gestohlene Auto Eigentum der Versicherung. Sie kann dann auch bestimmen, was mit dem Fahrzeug weiter passiert. So kann die Kfz-Versicherung das Auto an den ursprünglichen Besitzer zurückgeben, so er es denn noch will, sie kann das Auto verkaufen oder auch versteigern.
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