Was ist die Belastungsgrenze?

Versicherte müssen Zuzahlungen für Medikamente und medizinische Leistungen sowie Praxisgebühren zahlen, solange diese Zahlungen unterhalb der Belastungsgrenze liegen. Diese beträgt zwei Prozent (bei chronisch Kranken: ein Prozent) des jährlichen Bruttoeinkommens aller im Haushalt lebenden Personen. Dabei werden alle Jahresbruttoeinkommen der im Haus lebenden Personen addiert.

Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze gegebenenfalls durch den Kinderfreibetrag (pro Kind 3.648 Euro) und den Freibetrag für den Ehepartner (4.473 Euro, Stand: 2008). Alle Zuzahlungen, die zwei Prozent des Familieneinkommens überschreiten, müssen Sie nicht selbst zahlen. Eigenbeträge für Zahnersatz fallen aus der Befreiungs-Regelung jedoch heraus.
Wichtig ist, dass für alle Zuzahlungen Quittungen gesammelt werden – denn nur so lässt sich nachweisen, dass die Zuzahlungen tatsächlich die Härtefallgrenze überschreiten. Alle Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Therapeuten und Zahnärzte sind verpflichtet, Quittungen über die geleisteten Zuzahlungen auszustellen. Die Krankenkassen haben Formblätter für die teilweise Befreiung von Zuzahlungen. Diese können Sie mit einem Musterbrief anfordern.
Ist durch die Zuzahlungen die Belastungsgrenze innerhalb eines Jahres erreicht, können Versicherte die Befreiung beantragen, die dann bis zum Ende des Kalenderjahrs gilt.

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