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14.01.2010

Steuern 2010 - Wer kann profitieren?

Steuern 2010 - Wer kann profitieren?

Das Steuerjahr 2010 wird ein gutes Jahr für viele deutsche Steuerzahler. Vor allem Arbeitnehmer profitieren von Steuerentlastungen. Welche gesetzlichen Änderungen in diesem Jahr in Kraft treten, lesen Sie in unserem Text.

 

Inhalt:

Steueränderungen 2010: Freibeträge, Steuerklassenwahl und Erbschaftssteuer

Freibeträge rauf - Steuersatz runter

(una) Die meisten Steueränderungen im letzten und in diesem Jahr sind auf die Finanzkrise zurückzuführen. Um vor allem Arbeitnehmer zu entlasten, wurde die Steuerbelastung? gesenkt.

Zum einen erhöht sich dieses Jahr der Grundfreibetrag auf 8.004 Euro. Einkommen bis zu diesem Betrag sind steuerfrei. Der Eingangssteuersatz wurde bereits im letzten Jahr von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Außerdem werden dieses Jahr die Tarifeckwerte nochmals um 330 Euro angehoben. Das bedeutet, dass die Steuersätze bei gleich bleibenden Einkommen sinken.

 

Familien und volljährige Kinder

Für Familien steigt der Kinderfreibetrag von 6.024 Euro auf 7.008 Euro. Außerdem wird das Kindergeld um 20 Euro pro Monat angehoben. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern seit Januar 2010 monatlich 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro.

Für volljährige Jugendliche mit Kindergeldanspruch bedeutet der höhere Grundfreibetrag, dass sie bis zu der Grenze von 8.004 Euro steuerfrei Arbeitslohn beziehen dürfen.

 

Rentner

Rentner sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn ihre Einnahmen den Grundfreibetrag von 8.004 Euro übersteigen.

 

Steuerklassen: Neues Faktorverfahren bei Ehepaaren

Berufstätige Ehepaare haben ab 2010 eine zusätzliche Wahlmöglichkeit bei den Steuerklassen. Neben den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV gibt es nun auch das so genannte Faktorverfahren. Bei der Steuerklassen-Kombination IV-Faktor/IV-Faktor werden von vornherein Freibeträge in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Dadurch ist die Differenz zwischen gezahlter Lohnsteuer und tatsächlicher Steuerschuld am Jahresende geringer. Mehr Informationen zum Faktorverfahren bei Ehepaaren können Sie hier nachlesen.

 

Erbschaftssteuerreform wird nachgebessert

Erst im letzten Jahr wurde die Erbschaftssteuerreform durchgeführt, die vor allem mit Steuererhöhungen für erbende Geschwister, Nichten und Neffen einherging. Erbschaften für Unternehmensnachfolger wurden zwar begünstigt, aber an Bedingungen zum Erhalt von Arbeitsplätzen geknüpft.

Dieses Jahr soll die Reform nachgebessert werden, um vor allem Betriebserben weiter zu entlasten. Wer einen Betrieb erbt oder übertragen bekommt, muss 15 Prozent des erhaltenen Betriebsvermögens versteuern, wenn das Unternehmen mindestens fünf Jahre gehalten wird. Außerdem muss in dieser Zeit eine Gesamt-Lohnsumme von 400 Prozent des bisherigen jährlichen Durchschnittslohns gezahlt werden. Bisher sollte der Betrieb sieben Jahre gehalten werden bei einer Lohnsumme von 650 Prozent.

Die Steuersätze für erbende Geschwister, Nichten und Neffen, die im Jahr 2009 noch zwischen 30 und 50 Prozent lagen, sollen 2010 ebenfalls gesenkt werden. Je nach Höhe der geerbten Summe fallen dann Steuern zwischen 15 bis 43 Prozent an. Die Freibeträge, bis zu denen ein Erbe steuerfrei ist, bleiben gleich:

Ehegatten: 500.000 Euro

Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro

Enkel: 200.000 Euro

Eltern und Voreltern (Großeltern, Urgroßeltern usw.) : 100.000 Euro

Geschwister, deren Kinder sowie Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, der geschiedene Ehegatte: 20.000 Euro

Alle übrigen Erben: 20.000 Euro

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