Union Investment: 18 Prozent der Riester-Sparer verschenken ihre Zulage

Mit dem Jahreswechsel endete die Frist für die Beantragung der staatlichen Riester-Zulage für das Jahr 2007. Diese ließen jedoch viele Sparer ungerührt verstreichen und schenkten dem Staat dadurch mehrere Millionen Euro.
Alleine beim größten Anbieter von Riester-Verträgen, Union Investment, stellten 18 Prozent der berechtigten Anleger keinen Zulagenantrag für das Jahr 2007. Multipliziert man diese Zahl mit der durchschnittlichen Förderung von 188 Euro pro Vertrag aus dem Jahr 2006 (Quelle: Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen), sparte der Staat nur hier schätzungsweise 48 Millionen Euro.
„Einen Riester-Vertrag abzuschließen ohne die Zulagen zu beantragen ist wie Autofahren mit angezogener Handbremse. Man kommt voran, schnell erreicht man sein Ziel jedoch nicht“, so Hans Joachim Reinke, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von Union Investment. Aus diesem Grund hatte Union Investment letztes Jahr eine große Informationskampagne gestartet, um die Sparer auf die entgangenen Erträge aufmerksam zu machen. „Mit unserer Kampagne konnten wir die Quote der nicht gestellten Zulagenanträge von 22 Prozent im September 2009 auf 18 Prozent Ende Dezember 2009 drücken“, so Reinke. Trotzdem bleibe es ihm unverständlich, dass nicht jeder Kunde seinen Antrag abgebe, da er dadurch erhebliche Erträge nicht nutze. „Der einmalige Aufwand, den sogenannten Dauerzulagenantrag auszufüllen, ist wirklich gering“, so der Vorstand.
Aktuelle Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ist Basis für Riester-Beiträge im Jahr 2010
Für die Sparer, die einen Dauerzulagenantrag gestellt haben, gibt es jedoch einen anderen wichtigen Punkt zu beachten: die Höhe der monatlichen Sparraten. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres gespart werden. Dieser Betrag kann aber von Jahr zu Jahr schwanken, beispielsweise durch Elternzeit, Gehaltserhöhungen oder Kurzarbeit. Entsprechend sollten die Sparraten für die Riester-Rente angepasst werden. Wird nämlich zu wenig angespart, werden die Zulagen entsprechend gekürzt. Das für die Berechnung maßgebliche Einkommen finden die Anleger auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, die vom Arbeitgeber bis spätestens 15. April 2010 verschickt wird. „Eine Überprüfung der Riester- Beiträge sollte jährlich stattfinden, um kein Geld zu verschenken“, so Reinke. Für die regelmäßige Riester-Inspektion stellt Union Investment ein Service-Heft zur Verfügung, mit dem anhand der wichtigsten Fakten der jährliche Sparbeitrag überprüft werden kann. (Pressemitteilung Union Investment)

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