Am 11. September 2008, um 9.15 Uhr, findet vor dem Bundesfinanzhof in München unter dem Aktenzeichen Az: VI R 13/06 die mündliche Verhandlung zur steuerfreien Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten statt.
Der Bund der Steuerzahler kritisiert bei der Kostenpauschale die Verletzung des Gleichheitssatzes und unterstützt deshalb das Klageverfahren des Finanzrichters Dr. Michael Balke.
Ein "normaler" Steuerpflichtiger muss für eine Steuerfreistellung seiner Einkünfte den Nachweis sämtlicher beruflicher Aufwendungen erbringen. Den Abgeordneten des Deutschen Bundestages hingegen wird eine steuerfreie Aufwands-/Kostenpauschale in Höhe von 45.432 Euro pro Jahr bzw. 3.786 Euro im Monat ohne Einzelnachweis der berufsbedingten Aufwendungen gewährt.
Während der Werbungskostenpauschbetrag der Arbeitnehmer in den letzten Jahren immer wieder reduziert und Werbungskosten gestrichen wurden, wird die Kostenpauschale der Abgeordneten zudem jedes Jahr in Höhe der Inflation angehoben. Der Bundesfinanzhof muss nun eine Entscheidung darüber treffen, ob er diese Ungleichbehandlung als gerechtfertigt erachtet oder nicht. Der Termin zur Verkündung der Entscheidung wird voraussichtlich Mittwoch, der 24. September 2008, ab 10.00 Uhr sein.
Pressemitteilung Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
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