SEPA: Vermieter sollten jetzt handeln

Wer als Vermieter seine Mieten per Lastschriftverfahren einzieht, sollte jetzt auf die neuen SEPA-Standards umstellen. Die Postbank erläutert die dazu notwendigen Schritte.

Bild Nr. 1247, Quelle: Postbank

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SEPA kommt: Die Übergangsfrist für die Umstellung auf den „einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum“ wurde zwar von Februar auf August 2014 verlängert, jedoch empfiehlt die Postbank weiterhin eine sofortige Umstellung auf SEPA. Dies betrifft auch Vermieter, denn wer Mieteinnahmen per Lastschriftverfahren auf das Geschäftskonto einzieht, muss – wie Vereine und Unternehmen – die SEPA-Umstellung aktiv unterstützen. Bezahlt der Mieter per Überweisung oder Dauerauftrag, besteht für den Vermieter kein Handlungsbedarf. So stellen Vermieter ihre Lastschriften auf SEPA um:

1. Der Vermieter hat ein Geschäftskonto. Er beantragt zunächst seine „Gläubiger-Identifikationsnummer“ (Gläubiger-ID) über die Internetseite der Bundesbank (www.glaeubiger-id.bundesbank.de). Die Nummer identifiziert den Vermieter eindeutig als Gläubiger und ist zwingende Voraussetzung, um die Miete einziehen zu können.

2. Der Vermieter muss die IBAN, das heißt die internationale Bankkontonummer des Mieters, in Erfahrung bringen. Sie setzt sich in Deutschland immer aus dem Länderkennzeichen „DE“, zwei Prüfziffern, der Bankleitzahl und der zehnstelligen Kontonummer zusammen. „Viele Bankingprogramme, darunter auch das Onlinebanking der Postbank, bieten Funktionen zur Ermittlung der IBAN auf Basis von Kontonummer und Bankleitzahl an. Dieser Service ist für den Kunden kostenfrei“, so Achim Lebeau von der Postbank.

3. Dann legt der Vermieter für jeden Mieter eine „Mandatsreferenznummer“ fest.

Bild Nr. 1248, Quelle: Postbank

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4. Der Vermieter informiert seine Mieter schriftlich über den Wechsel auf das neue SEPA-Zahlungsverfahren und teilt ihm auch seine Gläubiger-ID sowie die Mandatsreferenznummer mit. Muster finden Interessierte in der Broschüre des Bundesverbandes deutscher Banken „SEPA – der Countdown läuft“ unter www.bankenverband.de.

5. Nicht vergessen: Der Vermieter muss mit seiner Bank den Einzug von SEPA-Lastschriften vereinbart haben. Die Postbank hat alle ihre Kunden, die bisher schon Lastschriften eingezogen haben, entsprechend informiert. „Auch wenn die Übergangsfrist bis zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum um ein halbes Jahr verlängert wurde, sollten Vermieter schon jetzt auf das SEPA-Lastschriftmandat umstellen. So können sie vor Ende der Übergangszeit in Ruhe die ersten SEPA-Lastschriften testen – und haben die Gewissheit, dass rechtzeitig vor dem 1. August alles reibungslos läuft“, so Achim Lebeau. Die notwendigen Schritte zur Umstellung auf das neue Lastschriftverfahren gelten übrigens auch für Wohnungseigentümergemeinschaften, die Hausgelder einziehen.

Pressemitteilung Postbank (26.02.2014)

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