SEPA für Vereine: Rechtzeitig umstellen!

Ab dem 1. Februar 2014 dürfen Kreditinstitute Überweisungen und Lastschriften nur noch im neuen SEPA-Format annehmen. Zahlreiche Vereine, kleine und mittlere Unternehmen sowie öffentliche Verwaltungen haben sich darauf noch nicht eingestellt – ihnen drohen Liquiditätsprobleme.

Sportvereine, die nicht rechtzeitig auf SEPA umstellen, können Anfang kommenden Jahres in Zahlungsschwierigkeiten geraten
Bild Nr. 1222, Quelle: Postbank

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Laut aktueller Umfrage des Forschungsinstituts ibi research vom Juli 2013 hat über ein Fünftel der befragten deutschen Vereine und Unternehmen noch nie etwas von SEPA (Single Euro Payments Area) gehört oder allenfalls nur eine vage Vorstellung davon. Die für Lastschriften nötige Gläubiger-ID (Identifikationsnummer) beispielsweise wurde nach Angaben der Bundesbank in Deutschland erst an 156.000 Vereine vergeben (Stand 13. August 2013) – obwohl es bundesweit rund 580.000 Vereine gibt. Damit es Anfang kommenden Jahres bei ihnen nicht zu Liquiditätsengpässen kommt, etwa weil Mitgliederbeiträge nicht mehr fließen, erläutert die Postbank die wichtigsten Schritte zur SEPA-Umstellung.

Eintrittskarte: Gläubiger-ID

Die Generalvoraussetzung, künftig überhaupt Geld einziehen zu dürfen, ist die erwähnte Gläubiger-ID. Diese Nummer identifiziert jeden Zahlungsempfänger eindeutig. Sie kann nur über die Internetseite der Bundesbank www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt werden. Außerdem ist eine Inkasso-Vereinbarung mit der Hausbank abzuschließen. Bei neuen Vereinsmitgliedern ohne bestehende Einzugsermächtigung müssen Vereine darüber hinaus die sogenannten SEPA-Mandate verwenden. „Ein Mandat umfasst sowohl die schriftliche Zustimmung des Vereinsmitglieds zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung“, so Volker Eßler von der Postbank. Bestehende schriftliche Einzugsermächtigungen können hingegen auf SEPA-Mandate umgestellt werden. Allerdings muss der Verein, das Unternehmen oder die Verwaltung Mitglieder und Kunden schriftlich vor dem ersten Einzug darüber informieren – unter Angabe von Gläubiger-ID und „Mandatsreferenz“. Die Mandatsreferenz wiederum ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats, zum Beispiel die Mitgliedsnummer.

Bild Nr. 1221, Quelle: Postbank

Download Bild-Datei (JPG, 435 KB) IBAN erstellen

Ab dem 1. Februar 2014 ist es dann auch vorbei mit den alten Kontonummern und Bankleitzahlen. An ihre Stelle rückt die IBAN (International Bank Account Number), eine 22-stellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Eine IBAN setzt sich in Deutschland immer aus dem Länderkennzeichen „DE“, gefolgt von zwei Prüfziffern, der Bankleitzahl und der zehnstelligen Kontonummer zusammen. Sollte die bisherige Kontonummer weniger Stellen haben, dann wird diese vorn mit Nullen auf zehn Stellen aufgefüllt. Hat ein Verein mehrere Konten, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben. Unter anderem bietet die deutsche Kreditwirtschaft verschiedene automatisierte Lösungen für die Stammdatenkonvertierung an. Für grenzüberschreitende Zahlungen ist bis Ende Januar 2016 zudem der BIC (Business Identifier Code) erforderlich. Alle Postbank Konten haben den gleichen BIC: PBNKDEFF. Manchmal wird ein elfstelliger BIC verlangt. Dann hängt man einfach noch ein X hinten dran: PBNKDEFFX.

Jetzt umstellen

Bis zum 1. Februar 2014 ist es nicht mehr lang. Alle Unternehmen und Vereine müssen spätestens jetzt mit den Vorbereitungen für die Umstellung auf SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift beginnen. Die wichtigsten Schritte sind hier zusammengefasst: www.postbank.de/sepa-business. Der Postbank Experte Volker Eßler empfiehlt: „Führen Sie bereits vor dem Umstellungstermin die ersten SEPA-Überweisungen und -Lastschriften aus, damit ab 1. Februar 2014 der Zahlungsverkehr weiterhin reibungslos läuft.“

Pressemitteilung Postbank (07.11.2013)

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