Wenn Sie eine Leibrente beziehen, dann ist diese mit dem so genannten Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig. Der Ertragsanteil ist ein festgelegter Anteil der Rente, der von der Art der Rente abhängig ist.
Es wird zwischen lebenslänglichen Leibrenten und Leibrenten mit befristeter Laufzeit (sonstige Renten) unterschieden.
Bei einer lebenslänglichen Leibrente wird der Ertragsanteil anhand des Eintrittsalters in die Rente ermittelt. Beginnt Ihre Rente beispielsweise im Alter von 65 Jahren, werden 18 Prozent versteuert.
Zu den lebenslänglichen Leibrenten gehören
Zu den sonstogen Renten zählen Leibrenten mit befristeter Laufzeit. Diese Rentenzahlungen sind zwar ebenfalls an das Leben einer Person gebunden sind, jedoch auf eine bestimmte Laufzeit beschränkt sind.
Bei befristeten Renten ist der Ertragsanteil von der Dauer der Rente abhängig. Wird die Rente beispielsweise über einen Zeitraum von 12 Jahren gezahlt, betrrägt der Ertragsanteil 14 Prozent.
Zu den sonstigen Renten zählen u.a.:
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