Renten

Wenn Sie eine Leibrente beziehen, dann ist diese mit dem so genannten Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig. Der Ertragsanteil ist ein festgelegter Anteil der Rente, der von der Art der Rente abhängig ist.

Es wird zwischen lebenslänglichen Leibrenten und Leibrenten mit befristeter Laufzeit (sonstige Renten) unterschieden.

Leibrenten

Bei einer lebenslänglichen Leibrente wird der Ertragsanteil anhand des Eintrittsalters in die Rente ermittelt. Beginnt Ihre Rente beispielsweise im Alter von 65 Jahren, werden 18 Prozent versteuert.

Zu den lebenslänglichen Leibrenten gehören

  • Renten aus privaten Rentenversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden.
  • Renten aus privaten Rentenversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen werden und die strengen „Rürup“-Bedingungen nicht erfüllen.
  • Renten aus betrieblichen Pensionskassen oder Direktversicherungen, falls die Beiträge pauschal versteuert wurden. Sollte anstelle von Renten eine Kapitalzahlung vereinbart sein, ist diese gänzlich steuerfrei, vorausgesetzt, die Vertragslaufzeit betrug mindestens 12 Jahre.
  • Zusatzrente von Versorgungsanstalten des Bundes und der Länder oder vergleichbarer Versorgungseinrichtungen

Sonstige Renten

Zu den sonstogen Renten zählen Leibrenten mit befristeter Laufzeit. Diese Rentenzahlungen sind zwar ebenfalls an das Leben einer Person gebunden sind, jedoch auf eine bestimmte Laufzeit beschränkt sind.

Bei befristeten Renten ist der Ertragsanteil von der Dauer der Rente abhängig. Wird die Rente beispielsweise über einen Zeitraum von 12 Jahren gezahlt, betrrägt der Ertragsanteil 14 Prozent.

Zu den sonstigen Renten zählen u.a.:

  • Renten aus einer privaten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
  • Renten aus privaten Unfall- oder Invaliditätsversicherungen.
  • Renten aus einer privaten Rentenversicherung mit einer zeitlich begrenzten Rentenzahldauer.
  • Waisenrente aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht die strengen „Rürup“-Bedingungen erfüllt.
  • Zusatzrente von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die neben einer Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt wird.

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