Die bei Vertragsschluss geltenden Bedingungen bleiben für die gesamte Laufzeit der Versicherung erhalten, von daher können die Beiträge später nicht einfach erhöht werden. Lediglich im Rahmen von allgemeinen Beitragsanpassungen, die das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigen muss, kann es zu Beitragsänderungen kommen.
Treten aber beispielsweise nach Vertragsschluss Krankheiten auf, trägt die Versicherung das Risiko. Nur im Falle von Falschangaben bei Versicherungsschluss kann es auch nachträglich zu Beitragserhöhungen kommen.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
Kinder toben, rennen, lachen viel und gern. Für solch ein abwechslungsreiches Leben brauchen sie entsprechenden Schutz, denn nicht nur Erwachsene, sondern auch die lieben Kleinen müssen g ... weiter
Zum Jahreswechsel treten weitere Änderungen der Gesundheitsreform in Kraft. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bleiben für die meisten Versicherten erhalten. Anders steht es um Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Sie haben ab dem 1. Januar 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankentagegeld. Wie sich Selbständige im Krankheitsfall absichern können erfahren Sie hier.
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