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30.10.2009

Kinder-Unfallversicherung ist Geschenk mit Zukunft

Ob Geburt, Taufe, Geburtstag oder Einschulung - es gibt unzählige Anlässe Kinder zu beschenken. Die meisten Spielsachen bescheren zwar kurzfristig Freude, doch besonders Großeltern und Paten möchten mit einem sinnvollen und nachhaltigen Geschenk in die Zukunft ihrer Schützlinge investieren. Ein attraktives und vor allem sinnvolles Geschenk ist zum Beispiel eine Kinder-Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR). Sie schützt das Kind weltweit und rund um die Uhr vor den finanziellen Folgen von Unfallschäden.

Sinnvoll schenken

Schnell passieren beim Spielen Unfälle, die im schlimmsten Fall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich ziehen können. Zwar deckt die Krankenversicherung die medizinische Behandlung in solchen Fällen ab. Folgekosten wie die dauerhafte Pflege des Kindes kann die Krankenversicherung aber nicht übernehmen. Auch die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur unzureichenden Schutz: Sie kommt nur für die finanziellen Folgen von Unfällen auf, die sich in der Schule, im Kindergarten oder auf dem Weg dorthin ereignen. Geschieht ein Unfall in der Freizeit, können auf die Eltern hohe finanzielle Ausgaben zukommen. Für umfassenden Versicherungsschutz ist daher eine private Kinder-Unfallversicherung ratsam. Sie gibt weltweit und rund um die Uhr Schutz.

Schon heute für die Zukunft: Sichern und sparen

Die Kinder-Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) ist zugleich auf die finanzielle Zukunft der Kinder ausgerichtet. Denn die erste eigene Wohnung, ein Auto oder der Beginn der Ausbildung kosten viel Geld. Sie bietet nicht nur umfassenden Unfallversicherungsschutz, sondern zahlt nach Vertragsende die eingezahlten Nettobeiträge zurück - eine sinnvolle Sparanlage und eine Investition in die Zukunft. Der Zeitpunkt um eine UBR abzuschließen ist flexibel. Der Schenkende kann die Versicherung bereits zur Geburt des Kindes oder bis zum 13. Lebensjahr abschließen. Der Schutz gilt auch für solche Fälle, die üblicherweise nicht als Unfall definiert sind, wie zum Beispiel Vergiftungen und Zeckenbisse. Außerdem sind Assistance-Leistungen, wie Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie Kurkostenbeihilfe und Nachhilfegeld automatisch integriert. Wurde das Unfall-Krankenhaustagegeld mitversichert, erhält der Versicherungsnehmer außerdem ein doppeltes Krankenhaustagegeld, mit dem ein Elternteil bei dem Kind im Krankenhaus bleiben kann. Im Schadenfall leistet AXA bereits ab einem Prozent Invalidität. Ab 75 Prozent Invalidität leistet AXA sogar die doppelte vereinbarte Summe, ab 100 Prozent die dreifache Leistung.

Nettobeiträge plus Überschussbeteiligung

Nach Ablauf einer vereinbarten Frist, zum Beispiel wenn das Kind volljährig ist, zahlt AXA die Netto-Beiträge plus Überschussbeteiligung zurück - unabhängig davon, ob zuvor Leistungen in Anspruch genommen wurden oder nicht. "Im Leistungsfall übernimmt AXA sogar als einziger Versicherer am deutschen Markt die Beitragsänderungen bis zum Laufzeitende", so Bernd Mengel, Experte für Unfallversicherungen von AXA. Dadurch wird garantiert, dass auch im Leistungsfall das Sparziel erreicht wird.

(Pressemitteilung AXA)

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