Normalerweise berechnen Ärzte und Zahnärzte ihr Honorar im Rahmen der Gebührenordnung. In einigen Fällen, wenn es sich z. B. um besondere Operationen handelt, wollen die Ärzte ein über den Rahmen der Gebührenordnung hinausgehendes Honorar mit dem Patienten selbst satt mit der Krankenversicherung vereinbaren.
Sie legen ihm dann eine so genannte Honorarvereinbarung vor. Damit eine solche Vereinbarung rechtsgültig ist, müssen verschiedene Bedingungen eingehalten werden.
Einige PKV-Gesellschaften haben keine Anbindung an die Gebührenordnung, das bedeutet, auch die Honorarvereinbarungen werden, wenn sie die oben bereits genannten Voraussetzungen erfüllen, in vollem Umfang erstattet.
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