Normalerweise berechnen Ärzte und Zahnärzte ihr Honorar im Rahmen der Gebührenordnung. In einigen Fällen, wenn es sich z. B. um besondere Operationen handelt, wollen die Ärzte ein über den Rahmen der Gebührenordnung hinausgehendes Honorar mit dem Patienten selbst satt mit der Krankenversicherung vereinbaren.
Sie legen ihm dann eine so genannte Honorarvereinbarung vor. Damit eine solche Vereinbarung rechtsgültig ist, müssen verschiedene Bedingungen eingehalten werden.
Einige PKV-Gesellschaften haben keine Anbindung an die Gebührenordnung, das bedeutet, auch die Honorarvereinbarungen werden, wenn sie die oben bereits genannten Voraussetzungen erfüllen, in vollem Umfang erstattet.
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert ode ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro ... weiter